

Viele gynäkologische Eingriffe können problemlos und mit ausreichender Sicherheit ambulant – also ohne stationären Aufenthalt - vorgenommen werden. Dabei macht man sich vor allem den „natürlichen“ Zugangsweg zu Gebärmutterhals und Gebärmutterhöhle über die Scheide zu nutze. Auf diesem Weg vorgenommene Routineeingriffe sind z.B. die Gebärmutterausschabung (Abrasio), die Gewebeentnahme am Gebärmutterhals (Konisation) oder auch die Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie).
Aber auch, wenn ein Eingriff im Bauchraum stattfindet, ist heute nicht unbedingt ein Krankenhausaufenthalt erforderlich. Ermöglicht wurde dies vor allem durch die Entwicklung der Bauchspiegelung (Laparoskopie), bei der durch einen sehr kleinen Schnitt ein optisches Instrument mit Lichtquelle und aufgesetzter Kamera eingeführt wird. Diese Technik wurde Anfang des letzten Jahrhunderts zum ersten Mal eingesetzt und seit dem immer weiter verfeinert und technisch vervollkommnet. Frauenärzte waren die Vorreiter auf diesem Gebiet und die ersten, die Bauchspiegelungen routinemäßig zur Diagnostik und operativen Therapie genutzt haben. Übernommen wurde diese Technik dann zunehmend auch von Chirurgen und ist heute unter dem Begriff "MIC" (minimal invasive Chirurgie) bekannt.
Auch die Weiterentwicklung der Narkosetechnik hat sehr zur Ermöglichung ambulanter Operationen beigetragen. In der Regel werden Eingriffe im Bauchraum und in der Gebärmutter in Vollnarkose vorgenommen, die dank moderner Technik und Narkosemittel heute wesentlich besser zu steuern ist und viel weniger Nachwirkungen aufweist.
Jeder ambulante Eingriff setzt aber eine gewisse Eigenverantwortlichkeit voraus, d.h. der Patient muss sich gewissenhaft an die empfohlenen Maßnahmen zur Nachbehandlung halten und mögliche Komplikationen erkennen können. Der behandelnde Arzt wird ihn dabei aber nicht alleine lassen, sondern bei Fragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Vor dem Eingriff muss sichergestellt sein, dass der Patient die erste Zeit nach dem Eingriff zu Hause die notwendige Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder geeignetes Pflegepersonal erfährt. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass während der ersten 24 Stunden nach einem ambulanten Eingriff in Vollnarkose immer eine zweite Person anwesend sein muss; der Patient also zu Hause nicht alleine gelassen werden darf.